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Kurzgeschichten-Wettbewerb 2011 Für die Teilnahme sind folgende Wettbewerbs-Bedingungen zu beachten: Die Kurzgeschichte muss das (ganze) Wort XXX (Wort wird im Herbst 2010 eingefügt) enthalten. Das Genre ist frei wählbar. Anzahl Zeichen (inkl. Leerschläge): 1'000 bis 10'000 Zeichen Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz (inkl. Liechtenstein), ab 18 Jahren. Es darf nur ein Text pro Teilnehmer/in eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 28. Februar 2011. Vorgehen: 1) Die Texte werden per Briefpost (Adresse wird im Herbst 2010 eingefügt) eingereicht. 2) Um die Anonymität der Bewertungen zu garantieren, darf sich der Name der Autorin/des Autors auf keinen Fall auf das Manuskript verirren. Bitte Fügen Sie ein Pseudonym in die Fusszeile Ihres Manuskriptes ein. 3) Die Texte werden in fünffacher Ausführung eingereicht. Auf einem separaten Blatt vermerken Sie bitte Ihre vollständigen Koordinaten sowie Ihr Pseudonym. Das Kleingedruckte: Teilnehmer und Teilnehmerinnen anerkennen die Bedingungen des Wettbewerbs. Gewinnerinnen und Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Einsendeschluss ist der 28. Februar 2011. Das Buch erscheint im Herbst 2011. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass seine/ihre Geschichte in der geplanten Kurzgeschichten-Sammlung publiziert wird. Er/sie überträgt der Organisatorin des Wettbewerbs die Rechte, die an seinem Text bestehen. Dies jedoch nur im Falle einer Publikation. Die Organisatorin des Wettbewerbs kann die Geschichten also veröffentlichen, das Buch neu auflegen, als E-Book veröffentlichen oder vertonen lassen. Der Autor/die Autorin kann seine Geschichte auch an weiteren Orten veröffentlichen, dies jedoch erst, nachdem die Kurzgeschichtensammlung erschienen ist. Die nicht prämierten Geschichten werden nach dem Wettbewerb gelöscht. Die Organisatorin ist nicht verpflichtet das Buch zu publizieren. Den Teilnehmer/innen des Wettbewerbs wird zu keiner Zeit Geld ausbezahlt. Durch die Annahme dieser Bedingungen und die Teilnahme am Wettbewerb bestätigen die Teilnehmer, dass das eingesandte Textmaterial keine Rechte Dritter verletzt. Sollte das Textmaterial Rechte Dritter verletzen und der Wettbewerbs-Organisatorin daraus ein Schaden entstehen, so können Regressansprüche geltend gemacht werden. Wenn im Text Namen von Drittpersonen erläutert sind, garantiert der Teilnehmer, auch deren Einverständnis zur Veröffentlichung und Verwendung eingeholt zu haben. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Bitte: Wir erwarten sehr viele Einsendungen. Deshalb können wir nur Geschichten berücksichtigen, die den Wettbewerbs-Bedingungen entsprechen. Zu spät eingereichte, zu kurze oder zu lange Geschichten werden kommentarlos gelöscht, genauso Manuskripte die den Namen der Autorin aufweisen. Bitte lesen Sie die Wettbewerbs-Bedingungen genau durch. Vielen Dank. |
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Das Buch erscheint Ende September 2010 |
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